Günstige Riester Rente – Kostenloser Tarifvergleich – Was passiert bei Hartz4?

Keine Verwertungspflicht bei Arbeitslosigkeit

Wenn der Versicherte von längerer Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen muss, werden die auf den geförderten Riester-Vertrag getätigten Einzahlungen nicht als Vermögen angerechnet, müssen also nicht vor dem Sozialleistungsbezug verbraucht werden. Anders als zum Beispiel Sparguthaben, die man abgesehen von einem Freibetrag vor dem Bezug von Sozialleistungen für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen muss, bleibt dem Betroffenen der Riester-Rentenvertrag ungeschmälert erhalten und von der Anrechnung verschont. Sollte sich im übrigen während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Riester-Vertrags pfändungsfrei.

Optimales Angebot und Beratung erhalten

Die Riester-Rente ist wegen der staatlichen Zulagen und steuerlichen Fördermöglichkeiten eine interessante Variante der privaten Altersvorsorge. Da es viele Anbieter mit unterschiedlichen Tarifen und Produkten gibt, ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. Informieren Sie sich in aller Ruhe und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, über das Riester-Formular Ihr passendes Vergleichsangebot zu erhalten.