Günstige Riester Rente – Kostenloser Tarifvergleich – Für wen geeignet?

Förderberechtigte Personen

Personen, die einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Förderung haben, sind zum Beispiel rentenversicherte Arbeitnehmer sowie Amtsträger, Beamte, Soldaten, Richter, Eltern, die Kindererziehungszeiten beantragt haben, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II und Krankengeldbezieher. Außerdem auch geringfügig Beschäftigte und Personen, die Angehörige zu Hause pflegen und die Pflege nicht gewerblich betreiben. Auch der Ehepartner ohne eigenen direkten Riester-Anspruch, also z.B. eine nicht berufstätige Hausfrau, kann Riester-Förderung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag mit einer Mindesteinzahlung von sechzig Euro jährlich erhalten.

Nichtberechtigter Personenkreis

Keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung haben zum Beispiel Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker. Des weiteren haben Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit keinen Riester-Förderanspruch. Ebenso wie nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag nicht auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken.