Günstige Tierhalterversicherung – Kostenloser Tarifvergleich – Haftung für Tiere

Gefahren durch Tierhaltung

Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Mitunter ist das Verhalten von Tieren schwer zu steuern, wenn diese ihren natürlichen Instinkten nachgehen. Dann kann schnell ein gravierender Schaden entstehen. Wenn zum Beispiel ein Pferd sich von der Koppel befreit oder während eines Ausritts durchgeht oder ein Hund einem Artgenossen oder Wild nachjagt, dabei auf die Straße gerät und einen Verkehrsunfall mit Verletzten herbeiführt. Den Tierhalter trifft dann nach dem Haftungsrecht die Schadenersatzpflicht, und zwar grundsätzlich ohne dass es darauf ankommt, ob er einen Fehler gemacht hat, also das Tier nicht richtig gesichert oder beaufsichtigt hat. Damit ist man als Tierhalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Hat das eigene Tier beispielsweise einen Unfall im Straßenverkehr verursacht und sind dabei Personen schwer verletzt oder invalide geworden, kann die Haftung für den betroffenen Tierhalter das finanzielle Aus bedeuten. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.