Günstige Pferdeversicherung – Kostenloser Tarifvergleich – Grundlagen

Das Halten von Pferden birgt Risiken

Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Denn oftmals verhalten sich Pferde instinktiv und ihr Verhalten entzieht sich der Steuerung durch den Pferdehalter. Dann kann es sehr schnell zu einem schlimmen Schadensfall kommen. Wenn zum Beispiel ein Pferd sich von der Koppel befreit oder während eines Ausritts durchgeht und dabei auf die Straße gerät und einen Verkehrsunfall mit Verletzten herbeiführt. Dann ist man als Halter des Pferdes nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Pferdes eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit ist man als Pferdehalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Diese Haftung kann für den Pferdehalter existenzbedrohend sein, wenn zum Beispiel das Pferd einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem Menschen schwer verletzt worden sind oder invalide und dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Als Pferdehalter haftet man dann mit seinem gesamten Privatvermögen womöglich über Jahrzehnte hinweg, wenn beim Opfer ein Dauerschaden verbleibt.