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Tierhalter-Versicherung bei Pferden wichtig

Wenn ein Hund überraschend auf die Straße läuft oder ein Tier von der Weide ausbricht und einen Schaden verursacht, ist man als Eigentümer in der Ersatzpflicht für die Folgekosten. In der privaten Haftpflichtversicherung sind größere Tiere nicht mitversichert, dies sind zum Beispiel Hunde, Ponys, Pferde, Kühe und Wildtiere; des weiteren Tiere, die in der Landwirtschaft oder aus gewerblichen Gründen gehalten werden. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt aber Schäden, für die der Eigentümer kleiner Haustiere wie Vögel, Katzen oder Kaninchen einstehen muss, so dass für diese Tiere keine separate Versicherung benötigt wird.

Das Tier kann enorme Schäden verursachen

Wegen der enormen Haftungsrisiken ist für größere Tiere eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig. Denn die Folgekosten, für die der Halter einstehen muss, können existenzbedrohend sein. Etwa wenn nach einem Verkehrsunfall bei den Verletzten hohe Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder sogar die Folgekosten dauerhafter Berufsunfähigkeit zu erstatten sind. Als Tierhalter ist man nach dem Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der sogenannten Gefährdungshaftung, muss also für die Verursachung des Schadens durch sein Tier einstehen, auch wenn einen im konkreten Fall kein Verschulden trifft.