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Gefahren durch Hundehaltung

Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Mitunter ist das Verhalten von Hunden schwer zu steuern, wenn diese ihren natürlichen Instinkten nachgehen. Dann kann es sehr schnell zu einem schlimmen Schadensfall kommen. Wenn zum Beispiel ein Hund einem Artgenossen oder Wild nachjagt, dabei auf die Straße gerät und einen Verkehrsunfall mit Verletzten herbeiführt. Dann ist man als Halter des Hundes nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Hundes eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit ist man als Hundehalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Diese Haftung kann für den Hundehalter existenzbedrohend sein, wenn zum Beispiel der Hund einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem Menschen schwer verletzt worden sind oder invalide und dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Als Hundehalter haftet man dann mit seinem gesamten Privatvermögen womöglich über Jahrzehnte hinweg, wenn beim Opfer ein Dauerschaden verbleibt.